GAK-Kleinprojekte Aufruf für 2023

Es geht wieder los!!! Ihre Planungen können beginnen! Die Bewerbungsphase für die GAK-Kleinprojekte 2023 startet

Geseke, 01.02.2023 – Seit 2019 etablieren sich die GAK-Kleinprojekte zu einem wichtigen Förderinstrument im 5verBund. Die Förderung ermöglicht die Umsetzung unterschiedlicher baulicher Maßnahmen mit einer attraktiven Förderquote. Ab sofort können sich interessierte Projektträger mit neuen Ideen für das Jahr 2023 bei der LAG 5verBund bewerben.

Die LAG 5verBund fördert auch in 2023 GAK-Kleinprojekte - Bewerbungen sind bis zum 05.03.2023 möglich
Die LAG 5verBund fördert auch in 2023 GAK-Kleinprojekte - Bewerbungen sind bis zum 05.03.2023 möglich

Die Antragstellung erfolgt auf unkomplizierte Weise, sollte jedoch gut geplant sein, da die Projekte im laufenden Jahr abgeschlossen werden müssen.

 

In den letzten drei Jahren profitierten bereits 67 Projektträger von der Kleinprojektförderung. Die Bandbreite der Förderung ist dabei vielfältig, Platzgestaltungen sind ebenso möglich, wie die Ausstattung von Dorfgemeinschaftshäusern. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und bewerben Sie sich bei der LAG 5verBund um eine Förderung. Das Regionalmanagement berät Sie gerne.

 

Bis zum 5. März 2023 können sich Projektträger aus Anröchte, Erwitte, Geseke, Rüthen und Warstein mit ihren Ideen um eine Förderung bewerben.

Förderfähig sind investive Maßnahmen, die eine Gesamtsumme von 20.000€ nicht überschreiten, der Regionalen Entwicklungsstrategie entsprechen, noch nicht begonnen wurden und im Kalenderjahr 2023 umgesetzt und abgerechnet werden können.

Treffen diese Voraussetzungen zu, kann ein Projekt als GAK-Kleinprojekt über den Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK): "Förderung der ländlichen Entwicklung" gefördert werden.

 

„Die GAK-Kleinprojekte wurden in den vergangenen Jahren mit einer Förderquote von 80% gefördert. Für das laufende Jahr steht die Veröffentlichung der Richtlinie zur Strukturentwicklung des ländlichen Raums mit Details zum Finanzvolumen und der Förderquote noch aus. Wir sind jedoch optimistisch, dass die Richtlinie bald veröffentlicht wird“, erläutert die Regionalmanagerin Kathrin Hunstig-Bockholt.

 

Die Lokale Aktionsgruppe wird am 22. März 2023 im Rahmen ihrer Vorstandssitzung die Kleinprojekte bewerten und auswählen.

 

Die Regionalmanagerinnen Kathrin Hunstig-Bockholt und Michaela Gran stehen für Fragen und Tipps rund um die Beantragung gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie im Vorfeld Ihrer schriftlichen Bewerbung unter Tel. 0170-1231005 bzw. 01517-4117214 oder kontakt@leader-5verbund.de Kontakt auf.

 

Antragsunterlagen und Informationen:

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